C. Wegener / Montage
Neues Jahr, altbekannte Vorurteile in KI-Systemen: Kann ein Chatbot, der auf Daten mit geschlechterspezifischem Bias trainiert wurde, sich diesen Vorurteilen entziehen? Werden wir irgendwann einmal über eine algorithmische Betrugserkennung berichten können, die nicht diskriminiert? Das System der französischen Sozialhilfebehörde CNAF fällt leider nicht in diese Kategorie.
Sie kommt, sie kommt nicht, sie kommt: Das Ringen um die KI-Verordnung der EU war in den letzten Wochen ein regelrechter Krimi – zumindest für uns! Nun hat es das erste KI-Gesetz der Welt durch die harten Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission geschafft. Ende gut alles gut? Nein, die KI-Verordnung bleibt in vielen Bereichen deutlich hinter ihren Möglichkeiten und den erforderlichen Grenzen für einen umfassenden Grundrechtsschutz zurück, so zivilgesellschaftliche Expert:innen.
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