Kommunen sind damit ein zentraler Baustein für eine resiliente europäische Dateninfrastruktur. Hier zeigt sich, wie sich europäische Datenpolitik in praktische Handlungsfähigkeit übersetzt: in Stadtplanung, Daseinsvorsorge, Krisenreaktion oder demokratische Teilhabe. Egal ob Hitzeschutz, Gesundheits- oder Sozialplanung: Für vorausschauende, sozialgerechte Entscheidungen und einen effizienten Ressourceneinsatz benötigen Kommunen belastbare Daten. Gleichzeitig liegen viele entscheidungsrelevante Informationen außerhalb kommunaler Strukturen – bei Unternehmen, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Bürger:innen oder anderen staatlichen Ebenen. Wenn solche Daten nur von wenigen Akteuren kontrolliert werden, bleibt ihr gesellschaftlicher Mehrwert ungenutzt und Innovationspotenziale bleiben liegen.
Mit dem seit Ende 2025 geltenden EU Data Act (DA) und dem ergänzenden Data Governance Act (DGA) gibt es erstmals einen klaren europäischen Rechtsrahmen, der den Zugang zu externen Daten systematisch regelt. Für Kommunen eröffnet sich damit die Möglichkeit, Daten gezielt und rechtssicher für öffentliche Aufgaben zu nutzen.
Der neue Report der Bertelsmann Stiftung „EU Data Act in kommunaler Praxis: Überblick über den europäischen Rechtsrahmen und strategische Implikationen für die Nutzung externer Daten in Kommunen“ zeigt praxisnah, welche strategischen Optionen sich daraus ergeben.
Dabei unterscheidet der Report zwei zentrale Zugangswege:
- Freiwillige Datenbereitstellung: Nutzer:innen können nach dem Data Act selbst bestimmen, dass ihre Daten aus vernetzten Geräten oder digitalen Diensten an Kommunen übermittelt werden. Der Data Governance Act schafft neue Kooperationsmodelle, um bestehende Datenbestände aus öffentlicher Hand oder von anderen datenhaltenden Akteur:innen (Unternehmen, Bürger:innen) zu nutzen.
- Verpflichtende Datenbereitstellung in Notlagen: Bei außergewöhnlicher Notwendigkeit oder öffentlichen Notständen können Kommunen über den Data Act Daten direkt anfordern. Das schafft einen rechtlich abgesicherten Zugriff, der fundierte Entscheidungen in Krisensituationen ermöglicht.
Der Report skizziert darauf aufbauend ein hybrides Modell, das freiwillige und verpflichtende Zugänge strategisch kombiniert und rechtliche, technische sowie organisatorische Synergien nutzt. Ziel ist es, dass Kommunen proaktiv Datenpartnerschaften aufbauen, statt erst im Krisenfall reagieren zu können und so zu souveränen Akteuren und aktiven Mitgestaltern einer europäischen Datenstrategie werden.
Zudem berücksichtigt der Report das im November 2025 vorgeschlagene Digital-Omnibus-Paket der Europäischen Kommission, mit dem Anpassungen am Data Act und am Data Governance Act angestoßen wurden. Die Vorschläge befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren und können sich inhaltlich verändern. Klar ist jedoch: Die weitere Ausgestaltung (insbesondere mit Blick auf B2G-Zugänge) wird entscheidend dafür sein, wie weitreichend die neuen Spielräume für Kommunen künftig sind.
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